ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALPENTOURISTIK- UND WERBUNG GMBH
Glemmerstraße 21
5751 Maishofen
Austria
Firmensitz: Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH, Austria, 5751 Maishofen, Glemmerstraße 21
Telefon: 06542/80456, Fax: 06542/80456-6
Mail: alpentouristik@atw.at
Inhaber: Thomas und Karen NIEDERER
Firmenbuchnummer: UID-NRATU33527608
1.) Geltungsbereich:
Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietvereinbarungen, die Beförderungsleistung und die jeweilige vereinbarten Nebenleistungen.
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH zustande.
Die aktuelle Preisliste für die jeweilige Beförderungsleistung sowie die beidseitig unterfertigte Miet- bzw. Beförderungsvereinbarung sind Bestandteil der Vertragsbedingungen.
2.) Angebot bzw. Preise:
Die Angebote der Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH sind unverbindlich. Es gelten die am Tag der Buchung jeweils gültigen Preise laut der jeweiligen Preisliste. Diese kann jederzeit und ohne vorherige Ankündigung in jedwede Richtung verändert werden.
Im Falle angebotener Pauschalpreise, gelten diese für die vereinbarte Zeit bzw. Route sowie die jeweils ausgewiesenen und inkludierten Zusatzleistungen. Für darüber hinaus gehende Leistungen bzw. Zeiten gelangen die Preise aus der jeweils gültigen Preisliste zur Verrechnung.
3.) Vertragsdurchführung:
Die jeweilige Vertragsleistung der Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH ergibt sich aus der Angebotsstellung und Annahme des Angebots sowie aus der vertraglich vereinbarten Leistung. Die Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH kann nicht verantwortlich gemacht werden, für nicht vorhersehbare bzw. unabwendbare Änderungen der jeweiligen Reiseroute, welche unter anderem durch höhere Gewalt bzw. Umstände, welche nicht in der Sphäre der Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH gelegen sind.
Ebenso ergibt sich keine Verantwortung der Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH gegenüber jedweder Schlechterfüllung bzw. jedwedem Verschulden eines Vertragspartners.
Fahrgäste der Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH sind dafür verantwortlich, dass sie zu jederzeit einen gültigen Reisepass mitführen bzw. der entsprechende Reisepreis vor Reiseantritt bezahlt worden ist bzw. die gültigen Reisedokumente bei Fahrtantritt mitzuführen sind.
Sollte es der Fall sein, dass Reisende von der Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH aufgefordert werden, zu bestimmten Zeiten an bestimmten Abholorten vor Ort zu sein, so liegt es in der Sphäre der jeweiligen Reisenden, dass diese spätestens bei mitgeteilter Abfahrtszeit sich am jeweiligen Ort einfinden.
Jedwede Mehrleistungen, welche im Reisepreis nicht enthalten sind und welche der jeweilige Reisende in Anspruch nehmen will, müssen während der Fahrt im jeweiligen Beförderungsmittel der Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH bezahlt werden.
Für die gebuchten Zusatzleistungen, welche nicht in der Sphäre der Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH liegen, ist diese nicht verantwortlich bzw. vielmehr der jeweilige Veranstalter.
Im Übrigen kann die Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH nicht für allfällige Verzögerungen der Reise bzw. Abweichungen vom ursprünglichen Reiseplan verantwortlich gemacht werden, welche außerhalb der Sphäre der Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH liegen.
4.) Leistungsrücktritt:
Die Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH ist jederzeit und ohne Angaben von Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die insbesondere dann, wenn die Durchführung der Fahrt bzw. Reise aufgrund von unabwendbaren bzw. unvorhergesehenen Ereignissen außerhalb der Sphäre der Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH unmöglich wird.
Auch wenn der jeweilige Kunde eine ihm nach den jeweils gültigen Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht, insbesondere die Bezahlung des
vereinbarten Reisepreises, verletzt, ist die Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH ebenfalls berechtigt, von der Erbringung ihrer Leistungen zurückzutreten.
5.) Miet- bzw. Reisebeginn, Miet- bzw. Reisedauer:
Miet- bzw. Reisebeginn ist der in der jeweiligen Miet- bzw. Reisevereinbarung genannte Zeitpunkt, auch wenn das jeweilige Fahrzeug früher eintrifft, bei unvorhergesehener bzw. unabwendbarer Verspätung beginnt die Miete bzw. Reise mit dem Eintreffen des jeweiligen Fahrzeugs.
Miet- bzw. Reiseende ist der in der Mietvereinbarung angegebene Zeitpunkt, für Verschiebungen der Miet- bzw. Reisezeit ist keine Miet- bzw. Reisepreisminderung vorgesehen.
6.) Beförderungsbedingungen:
Es besteht keine Beförderungspflicht, Fahrgäste sind an die Weisungen des jeweiligen Chauffeurs gebunden.
Beförderung und Sicherung von Kindern unter 14 Jahren und einer Körpergröße von weniger als 150 cm unterliegt dem zum Beförderungszeitpunkt geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Sollten Fahrgäste den Weisungen des jeweiligen Personals zuwider handeln, ist die Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH berechtigt, die Beförderungsleistung jederzeit abzubrechen. Dies gilt auch dann, wenn eine Gefährdung nach der StVO oder der Sicherheit des jeweiligen Personals bzw. Straßenverkehrs vorliegt.
Das Mitbringen und Konsumieren von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
7.) Haftung des Reisenden bzw. Mieters:
Der Reisende bzw. Mieter ist für alle in seiner Sphäre entstandenen Schäden bzw. Verschmutzungen des jeweiligen Fahrzeugs verantwortlich.
8.) Haftung der Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH:
Die Haftung der Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH beschränkt sich auf Schäden, welche von deren Mitarbeitern vorsätzlich bzw. aufgrund grober Fahrlässigkeit verursacht worden sind.
Für jedwede Fahrzeugausfälle gilt dieser Haftungsausschluss sinngemäß.
Bei Sachschäden ist die Haftung der Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH mit der hierfür vorgesehenen Versicherungssumme beschränkt.
Die Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH haftet nicht für die nicht rechtzeitige Erreichung bestimmter Fahrziele, bzw. den jeweiligen Gästen entstehende Folgeschäden, insbesondere wenn die Verspätung auf unvorhergesehene und unabwendbare Ereignisse bzw. höhere Gewalt zurückzuführen ist.
Für jegliche, durch Dritte verursachte Schäden wird seitens der Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH keine Haftung übernommen, dies gilt auch für die Bereitstellung von Fahrzeugen und Personal durch jedwede Erfüllungsgehilfen.
9.) Versicherungsschutz:
Für Fahrgäste und Fahrzeuge bestehen alle für den Betrieb des gegenständlichen Unternehmens erforderlichen Versicherungen nach den jeweiligen einschlägigen Gesetzesvorschriften und Deckungssummen.
Für von Vertragspartnern angemietete Fahrzeuge ist ausschließlich deren Versicherungsschutz anzuwenden.
10.) Gerichtsstand:
Als ausschließlicher Gerichtsstand für jedwede Streitigkeiten mit der Firma Alpentouristik und Werbung GmbH (sowohl Aktiv-, als auch Passivprozesse) wird ausdrücklich das Bezirksgericht Zell am See vereinbart.
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Glemmerstraße 21
5751 Maishofen
Austria
Firmensitz: Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH, Austria, 5751 Maishofen, Glemmerstraße 21
Telefon: 06542/80456, Fax: 06542/80456-6
Mail: alpentouristik@atw.at
Inhaber: Thomas und Karen NIEDERER
Firmenbuchnummer: UID-NRATU33527608
1.) Geltungsbereich:
Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietvereinbarungen, die Beförderungsleistung und die jeweilige vereinbarten Nebenleistungen.
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH zustande.
Die aktuelle Preisliste für die jeweilige Beförderungsleistung sowie die beidseitig unterfertigte Miet- bzw. Beförderungsvereinbarung sind Bestandteil der Vertragsbedingungen.
2.) Angebot bzw. Preise:
Die Angebote der Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH sind unverbindlich. Es gelten die am Tag der Buchung jeweils gültigen Preise laut der jeweiligen Preisliste. Diese kann jederzeit und ohne vorherige Ankündigung in jedwede Richtung verändert werden.
Im Falle angebotener Pauschalpreise, gelten diese für die vereinbarte Zeit bzw. Route sowie die jeweils ausgewiesenen und inkludierten Zusatzleistungen. Für darüber hinaus gehende Leistungen bzw. Zeiten gelangen die Preise aus der jeweils gültigen Preisliste zur Verrechnung.
3.) Vertragsdurchführung:
Die jeweilige Vertragsleistung der Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH ergibt sich aus der Angebotsstellung und Annahme des Angebots sowie aus der vertraglich vereinbarten Leistung. Die Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH kann nicht verantwortlich gemacht werden, für nicht vorhersehbare bzw. unabwendbare Änderungen der jeweiligen Reiseroute, welche unter anderem durch höhere Gewalt bzw. Umstände, welche nicht in der Sphäre der Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH gelegen sind.
Ebenso ergibt sich keine Verantwortung der Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH gegenüber jedweder Schlechterfüllung bzw. jedwedem Verschulden eines Vertragspartners.
Fahrgäste der Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH sind dafür verantwortlich, dass sie zu jederzeit einen gültigen Reisepass mitführen bzw. der entsprechende Reisepreis vor Reiseantritt bezahlt worden ist bzw. die gültigen Reisedokumente bei Fahrtantritt mitzuführen sind.
Sollte es der Fall sein, dass Reisende von der Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH aufgefordert werden, zu bestimmten Zeiten an bestimmten Abholorten vor Ort zu sein, so liegt es in der Sphäre der jeweiligen Reisenden, dass diese spätestens bei mitgeteilter Abfahrtszeit sich am jeweiligen Ort einfinden.
Jedwede Mehrleistungen, welche im Reisepreis nicht enthalten sind und welche der jeweilige Reisende in Anspruch nehmen will, müssen während der Fahrt im jeweiligen Beförderungsmittel der Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH bezahlt werden.
Für die gebuchten Zusatzleistungen, welche nicht in der Sphäre der Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH liegen, ist diese nicht verantwortlich bzw. vielmehr der jeweilige Veranstalter.
Im Übrigen kann die Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH nicht für allfällige Verzögerungen der Reise bzw. Abweichungen vom ursprünglichen Reiseplan verantwortlich gemacht werden, welche außerhalb der Sphäre der Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH liegen.
4.) Leistungsrücktritt:
Die Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH ist jederzeit und ohne Angaben von Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die insbesondere dann, wenn die Durchführung der Fahrt bzw. Reise aufgrund von unabwendbaren bzw. unvorhergesehenen Ereignissen außerhalb der Sphäre der Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH unmöglich wird.
Auch wenn der jeweilige Kunde eine ihm nach den jeweils gültigen Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht, insbesondere die Bezahlung des
vereinbarten Reisepreises, verletzt, ist die Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH ebenfalls berechtigt, von der Erbringung ihrer Leistungen zurückzutreten.
5.) Miet- bzw. Reisebeginn, Miet- bzw. Reisedauer:
Miet- bzw. Reisebeginn ist der in der jeweiligen Miet- bzw. Reisevereinbarung genannte Zeitpunkt, auch wenn das jeweilige Fahrzeug früher eintrifft, bei unvorhergesehener bzw. unabwendbarer Verspätung beginnt die Miete bzw. Reise mit dem Eintreffen des jeweiligen Fahrzeugs.
Miet- bzw. Reiseende ist der in der Mietvereinbarung angegebene Zeitpunkt, für Verschiebungen der Miet- bzw. Reisezeit ist keine Miet- bzw. Reisepreisminderung vorgesehen.
6.) Beförderungsbedingungen:
Es besteht keine Beförderungspflicht, Fahrgäste sind an die Weisungen des jeweiligen Chauffeurs gebunden.
Beförderung und Sicherung von Kindern unter 14 Jahren und einer Körpergröße von weniger als 150 cm unterliegt dem zum Beförderungszeitpunkt geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Sollten Fahrgäste den Weisungen des jeweiligen Personals zuwider handeln, ist die Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH berechtigt, die Beförderungsleistung jederzeit abzubrechen. Dies gilt auch dann, wenn eine Gefährdung nach der StVO oder der Sicherheit des jeweiligen Personals bzw. Straßenverkehrs vorliegt.
Das Mitbringen und Konsumieren von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
7.) Haftung des Reisenden bzw. Mieters:
Der Reisende bzw. Mieter ist für alle in seiner Sphäre entstandenen Schäden bzw. Verschmutzungen des jeweiligen Fahrzeugs verantwortlich.
8.) Haftung der Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH:
Die Haftung der Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH beschränkt sich auf Schäden, welche von deren Mitarbeitern vorsätzlich bzw. aufgrund grober Fahrlässigkeit verursacht worden sind.
Für jedwede Fahrzeugausfälle gilt dieser Haftungsausschluss sinngemäß.
Bei Sachschäden ist die Haftung der Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH mit der hierfür vorgesehenen Versicherungssumme beschränkt.
Die Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH haftet nicht für die nicht rechtzeitige Erreichung bestimmter Fahrziele, bzw. den jeweiligen Gästen entstehende Folgeschäden, insbesondere wenn die Verspätung auf unvorhergesehene und unabwendbare Ereignisse bzw. höhere Gewalt zurückzuführen ist.
Für jegliche, durch Dritte verursachte Schäden wird seitens der Firma Alpentouristik- und Werbung GmbH keine Haftung übernommen, dies gilt auch für die Bereitstellung von Fahrzeugen und Personal durch jedwede Erfüllungsgehilfen.
9.) Versicherungsschutz:
Für Fahrgäste und Fahrzeuge bestehen alle für den Betrieb des gegenständlichen Unternehmens erforderlichen Versicherungen nach den jeweiligen einschlägigen Gesetzesvorschriften und Deckungssummen.
Für von Vertragspartnern angemietete Fahrzeuge ist ausschließlich deren Versicherungsschutz anzuwenden.
10.) Gerichtsstand:
Als ausschließlicher Gerichtsstand für jedwede Streitigkeiten mit der Firma Alpentouristik und Werbung GmbH (sowohl Aktiv-, als auch Passivprozesse) wird ausdrücklich das Bezirksgericht Zell am See vereinbart.
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